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Auch (VW)-Aktionäre sind vom Abgasskandal betroffen

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Recht haben und bekommen

Der Abgas- oder Dieselskandal ist in aller Munde. Zwischenzeitlich erhärten sich auch Verdachtsmomente gegen andere Hersteller. So kam es unlängst zu einer Durchsuchung bei Porsche durch die Ermittlungsbehörden. Und auch Mercedes-Benz rückt immer weiter in den Focus der Ermittler. Weitere Klagen werden sicherlich noch folgen.Denn neben den Fahrzeugbesitzern, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, hat auch eine weitere Personengruppe noch gute Möglichkeiten, sich durch die Dieselaffäre erlittene Schäden vom Hersteller des Kfz erstatten zu lassen.Es geht um die Inhaber von Aktien des Konzerns, die infolge des hohen Wertverlustes der Aktien durch das Bekanntwerden des Abgasskandals und die hohen Strafzahlungen des Konzerns in den USA finanzielle Einbußen hinnehmen mussten.Wenn nämlich ein Konzern, wie z.B. VW, über Informationen verfügt, die zu erheblichem Schaden der Aktionäre führen können, muss er eine sogenannte ad hoc-Mitteilung ausgeben, um die Aktionäre zu warnen. Die dementsprechende Mitteilung vom VW-Konzern kam aber erst im September 2015. Wenn Kenntnis von den Bedenken amerikanischer Behörden bereits im Mai 2014 vorgelegen hat, wäre dies viel zu spät.

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Rechtsanwalt Robert Lallmann
ist in der Göttinger Sozietät Menge Noack unter anderem mit allen Fragen um den Abgasskandal beschäftigt.

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Rechtsanwalt Robert Lallmann FOTO: R

Das Gesetz sieht für falsche und unterlassene/verspätete Kapitalmarktinformationen eine Haftung vor. Bei einer verspäteten Mitteilung könnten Anlegern also Schadensersatzansprüche zustehen.

Eine Vielzahl von Gerichten beschäftigt sich im Moment mit dieser Frage.

Derzeit ist beim OLG Braunschweig zu dieser Frage ein Musterverfahren anhängig, womit eine grundsätzliche Klärung demnächst zu erwarten ist. Hierneben gibt es auch beim OLG Stuttgart ein solches Musterverfahren für Aktien der zum VW-Konzern gehörenden Porsche Automobil Holding SE. Auch das Oberlandesgericht Celle ist tätig geworden und hat einen Sonderprüfer beauftragt, konzerninterne Dokumente im Hinblick auf diese Frage zu prüfen.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass VW seine Aktionäre zu spät informiert hat, wären in einer Vielzahl von Verfahren Schadensersatzforderungen fällig. Im Einzelnen kommt es natürlich darauf an, wann der jeweilige Anleger Aktien erworben hat und wie sich der Schaden im Einzelnen darstellt.

Wichtig ist, dass betroffene Anleger nicht einfach den Ausgang der Musterverfahren abwarten können, sondern selbstständig tätig werden müssen, um etwaige Ansprüche nicht zu verlieren. Hier ist insbesondere die Frage der Verjährung von großer Relevanz. Wer bis zum Zeitpunkt der Verjährung keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen hat, geht selbst dann leer aus, wenn die Gerichte später zu Gunsten der Anleger entscheiden sollten. Es ist also wichtig, rechtzeitig seine Ansprüche geltend zu machen.

Betroffene sollten daher anwaltlichen Rat für das weitere Vorgehen einholen, bevor es zu spät ist.

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