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Drum prüfe wer sich (ewig) bindet…

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Aktuell wehren sich tausende Verbraucher gegen fehlerhafte Verträge bei der Finanzierung von Fahrzeugen und Immobilien und lassen mit anwaltlicher Hilfe solche Verträge durch einen Widerruf rückabwickeln.

„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten… so zumindest lautet ein wichtiger juristischer Grundsatz. Dass dies aber leider nicht immer so ist, zeigt uns die Realität und der anwaltliche Alltag mehr als deutlich.Gerade als Verbraucher sieht man sich mit Verträgen oder Regelungen konfrontiert, die oft nicht das halten, was sie eigentlich versprechen. Teils werden auch durch versteckte und unverständliche Klauseln eigene Rechte eingeschränkt oder es entstehen Verpflichtungen, die man eigentlich in dieser Art nicht eingehen wollte.

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Holger Bernd, Rechtsanwalt. 
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Aktuelle Beispiele sind z.B. Finanzierungsverträge für Fahrzeuge oder auch Immobilien, bei denen die Verbraucher nicht über bestehende Widerrufsrechte aufgeklärt wurden; Versicherungen, die ihre Leistungen einseitig einschränken; Banken und Bausparkassen, die gut verzinste Verträge einseitig kündigen; Kapitalanlagen, bei denen versprochene Renditen nicht gezahlt werden oder bei denen sogar Rückforderungen drohen. Am deutlichsten sieht man es aber gerade beim sogenannten „Dieselskandal“, bei dem millionenfach Fahrzeuge verkauft wurden, die manipuliert waren und damit nicht die vertraglichen Eigenschaften besaßen.

Als Verbraucher steht man dann oft einem Vertragspartner gegenüber, der bewusst auf die Einhaltung der Verträge und gesetzlicher Regelungen pocht, ohne selbst hierzu bereit zu sein. Wegen der vermeintlichen Position und finanziellen Stärke solcher „Partner“ schrecken viele Verbraucher aber vor juristischen Schritten zurück und finden sich oft mit der bestehenden Situation ab – dies, obwohl oft eine sehr gute Aussicht auf Erfolg bei einem juristischen Vorgehen besteht.

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Gerade der Verbraucherschutz hat mittlerweile einen hohen Stellenwert und es gibt ausreichend Möglichkeiten, mit einer solchen Situation umzugehen. So wehren sich z.B. aktuell tausende Verbraucher gegen fehlerhafte Verträge bei der Finanzierung von Fahrzeugen und Immobilien und lassen mit anwaltlicher Hilfe solche Verträge durch einen Widerruf rückabwickeln.

Hierdurch werden teils mehrere tausend Euro gespart. Fahrzeuge, die vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffen sind, werden bei teils vollständiger Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben oder es wird Schadensersatz gezahlt.

Hilfestellung findet man z.B. über extra angelegte Plattformen wie www.diesel-rueckabwicklung.de oder www.widerruf-anwalt.de, die erste Informationen zu möglichen Rechten und zur Vorgehensweise oder Ansprechpartnern anbieten.

Holger Bernd
Rechtsanwalt