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Senioren im Fokus

Hoher Blutdruck erhöht Demenz-Risiko?

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Studien zufolge kann Bluthochdruck die Entstehung einer Demenz möglicherweise begünstigen. FOTO: R

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

In Deutschland ist von Bluthochdruck die Rede, wenn der obere Blutdruckwert mindestens 140 mmHg beträgt. Doch schon Werte ab 130 mmHg können das Demenz-Risiko erhöhen, wie eine europäische Studie zeigt. Dies war jedoch nur bei 50-Jährigen und nicht bei 60- oder 70-Jährigen der Fall. Das Demenz-Risiko war auch dann erhöht, wenn die Personen nicht an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung litten.Bluthochdruck stellt einen Risikofaktor für das Herz- Kreislauf-System dar. Betroffene Personen haben unter anderem ein erhöhtes Risiko, an der koronaren Herzkrankheit (KHK) oder an Demenz zu erkranken.In Deutschland ist von Bluthochdruck die Rede, wenn der obere Blutdruckwert (systolische Blutdruck) bei 140 mmHg oder höher liegt. In den USA wurden die Grenzwerte aufgrund von Studien angepasst. Dort zählen schon Werte ab 130 mmHg zu Bluthochdruck.

Risikofaktor für Herz-Kreislauf-System

Doch erhöht ein oberer Blutdruckwert von 130 mmHg und höher tatsächlich bereits das Demenz-Risiko? Und wenn ja, auf welche Weise? Spielt es eine Rolle, wie alt der Patient bei der Messung eines hohen Blutdrucks ist, wie lange er schon mit einem hohen Blutdruck lebt oder ob er an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erkrankt ist?

Diese Fragen stellten sich ein europäisches Forscherteam mit Wissenschaftlern aus Frankreich, England und Ungarn. Gemeinsam werteten die Wissenschaftler Daten von 8639 Personen (32,5 % Frauen) aus. Von den Studienteilnehmern wurde regelmäßig der Blutdruck protokolliert, so dass von ihnen Blutdruckwerte aus den Jahren 1985, 1991, 1997 und 2003 zur Verfügung standen.

Die Forscher beobachtet bis zum Jahre 2017, ob die Studienteilnehmer an Demenz erkrankten oder nicht.

Der obere Blutdruckwert stand im Zusammenhang mit dem Demenz-Risiko

Von den 8639 Teilnehmern erkrankten 385 Personen an Demenz. Der Vergleich der Blutdruckwerte mit dem Auftreten von Demenz deutete darauf hin, dass der obere Blutdruckwert mit dem Demenz-Risiko im Zusammenhang stand. Betrug dieser im Alter von 50 Jahren nämlich 130 mmHg oder mehr, hatten die Patienten ein erhöhtes Demenz-Risiko – nicht aber im Alter von 60 oder 70 Jahren. Spezielle Analysen bestätigten diese Beobachtung.

Nachdem die Patientendaten so angeglichen wurden, dass die Patienten im Gesundheitsverhalten, was unter anderem das Rauch-, Ess- und Trinkverhalten beinhaltete, und sozidemografischen Faktoren wie Geschlecht, Alter und Familienstand, nicht aber in den Blutdruckwerten übereinstimmten, lag das Demenz- Risiko für 50-jährige Personen mit einem oberen Blutdruckwert von mindestens 130 mmHg um 38 % höher.

Das erhöhte Risiko dieser Personen war besonders bei den Personen deutlich, die während der kompletten Beobachtungszeit von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verschont geblieben sind.

Somit ließ sich das erhöhte Demenz-Risiko nicht durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung erklären. Im Gegensatz zu dem oberen Blutdruckwert hatte der untere Blutdruckwert (diastolische Blutdruck) keinen Einfluss auf das Demenz-Risiko. Auffällig war außerdem, dass Personen, die zwischen 45 und 61 Jahren schon länger an hohen oberen Blutdruckwerten (mindestens 130 mmHg) litten, ein höheres Demenz-Risiko hatten als Personen, die weniger lange mit diesen hohen Blutdruckwerten lebten oder nie erhöhte Blutdruckwerte hatten.

Obere Blutdruckwerte von mindestens 130 mmHg im Alter von 50 Jahren gingen mit einem erhöhten Demenz-Risiko einher.

Dies war auch dann der Fall, wenn die Person nicht an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erkrankt war.

Obwohl in Deutschland erst obere Blutdruckwerte von 140 mmHg oder höher als Bluthochdruck gewertet werden, wirkt sich schon ein Wert ab 130 mmHg negativ auf das Demenz-Risiko aus. Es sollten demnach bei der Behandlung von Bluthochdruck niedrigere obere Blutdruckwerte angestrebt werden. DGP

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Angehörige können 40 Euro pro Monat erhalten

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Oft wissen Angehörige nicht, dass sie ein Anrecht auf Kostenübernahme von Pflegemitteln haben. FOTO: R

Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat, den sie jedoch oft gar nicht bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen geltend machen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) zum Bundesweiten Aktionstag Pflegende Angehörige am 8. September hin. „Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern zuhause pflegen, nehmen eine hohe persönliche Verantwortung mit großem körperlichen und emotionalen Einsatz wahr, für die ihnen die Gesellschaft sehr dankbar sein kann“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld.

„Wer seine Zeit dafür einsetzt, seine Mutter oder seinen Opa zu pflegen, der sollte wenigstens nicht unnötig finanziell belastet werden. Es ist ein Gebot der Fairness, ihn auf die gesetzlichen Leistungen hinzuweisen. Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutze oder Desinfektionsmittel können die Pflege zuhause erheblich erleichtern“, sagt Groeneveld. Das sei jedoch ein Anspruch, von dem nicht alle Angehörigen wüssten oder den sie nicht immer geltend machen würden, zumal ein Antrag an die Pflegekasse des gepflegten Patienten gehen müsse: „Ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Apotheke um die Ecke hilft beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse und übernimmt auch gerne die monatliche Versorgung.“

Im Sozialgesetzbuch (SGB XI Paragraph 40) ist geregelt, dass sich pflegende Angehörige ihre Pflegehilfsmittel erstatten lassen können, wenn die Patienten zuhause gepflegt werden. Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht notwendig. Im Jahr 2015 hatte das Pflegestärkungsgesetz I den monatlichen Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 31 auf 40 Euro erhöht. Der Pflegehilfsmittelvertrag zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde somit per Gesetz abgeändert.