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Schadenersatz wegenfehlerhafter Anlageberatung

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Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bank dem Anleger aus Beratungsvertrag hafte. Die Bank schulde eine anleger- und objektgerechte Beratung. Hierbei sei die Bank auch zu einer Plausibilitätsprüfung der Finanzanlage und des Prospektinhaltes verpflichtet. Soweit die Bank diese Prüfung unterlasse, führe dies zu der Haftung der Bank, wenn bei der Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte informiert werden müssen.Zusätzlich habe die Bank den Anleger darauf hinzuweisen, dass sie aus dem Beteiligungskapital des Anlegers nicht nur das Agio von 5 %, sondern insgesamt eine Rückvergütung von 12 % erhalte. Die ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers erfordere auch die Information über die tatsächliche Höhe erfolgter Rückvergütungen, die ungefragt offengelegt werden müssen. Da die Bank dies nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unterlassen hatte, hafte sie dem Anleger auf Schadenersatz.

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Das OLG Frankfurt hat am 27.09.2017 (Az. 23 U 176/16) einem Anleger Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aus einem gezeichneten Schiffsfonds zugesprochen, den die beklagte Bank vermittelt hatte.

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Dr. Jörg Rösing Rechtsanwalt Fachanwalt, FOTO: R
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Ferner wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass auch ein Beratungsfehler der Bank vorliegen könne, wenn sie den Anlageprospekt zum Inhalt ihrer Beratung gemacht habe, obgleich dieser Prospekt inhaltliche Fehler enthalte. Die Pflichtverletzung der Bank bestehe hier in der Übergabe des fehlerhaften Prospektes. Die Haftung entfalle nur dann, wenn der Berater diesen Fehler korrigiert und den Anleger zutreffend informiert habe.

Die Pflichtverletzung der Bank besteht in der Übergabe des fehlerhaften Prospektes.

Diese Ausführungen des Senates dienen zur Klarstellung der einem Kreditinstitut obliegenden Verpflichtungen zur Beratung des Anlegers. Sollte dem Anleger aus einer Geldanlage ein Schaden entstehen oder drohen, ist dem Anleger unbedingt der Weg zu einem auf Bankrecht spezialisierten Fachanwalt zu empfehlen, um den Sachverhalt auf etwaige Beratungsfehler der Bank und Haftungsansprüche gegenüber dem Kreditinstitut zu überprüfen.

Dr. Jörg Rösing Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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