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Pflege Ratgeber

Unterstützung im Alltag

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Ab einem gewissen Zeitpunkt benötigen Pflegebedürftige oder deren Angehörige Unterstützung. Hier kann sich zwischen ambulanter und stationärer Pflege entschieden werden FOTO: R

Ambulante Pflege bietet Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörige in vertrauter Umgebung

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:gung. • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,• pflegerische Betreuungsmaßnahmen,zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,• häusliche Krankenpflegeals Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,• Beratung der Pflegebedürftigenund ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie• Hilfen bei der Haushaltsführung,zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege. Sie sind vom Pflegedienst vor Vertragsschluss und zeitnah nach jeder wesentlichen Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme zu informieren. Dadurch bleibt die Gestaltungsmöglichkeit mit der damit verbundenen Kostenfolge für die Pflegebedürftigen im Rahmen ihres jeweiligen Pflegearrangements transparent und nachvollziehbar. Zu beachten ist, dass die Pflegedienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen, um Leistungen über sie abrechnen zu können. BMG/Bundesministerium für Gesundheit

Pflege Ratgeber

Hilfe aus erster Hand

Von der Kurzzeitpfege bis zum stationären Aufenthalt

Stationäre Pflege umfasst die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege.

Die vollstationäre Pflege erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt. Die Pflege erfolgt hierbei vollstationär, das heißt: „rund-um-die-Uhr“. Eine große Hemmschwelle bei einer Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung ist die völlige Aufgabe der bisherigen Lebensumgebung.

Seniorenresidenzen heben sich von anderen Altenpflegeeinrichtungen oftmals dadurch ab, dass sie ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben in den eigenen „vier Wänden“ kombiniert. Oft ist den Seniorenresidenzen eine Pflegestation angeschlossen, sodass bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kein Wechsel in ein Pflegeheim stattfinden muss. Hier kann ambulant und stationär gepflegt werden.

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen zwar zu Hause wohnen, aber einen Teil des Tages in einer Tagesstätte verbringen. Die Angehörigen können in dieser Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder den Haushalt und die eigenen Kinder versorgen. Der Betroffene wird also entweder tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung gepflegt und betreut, bleibt aber ansonsten in seinem gewohnten häuslichen Umfeld. Im Vordergrund der Tagespflege steht die Anleitung und Hilfe zur Selbsthilfe.

Manchmal ist die Pflege eines Menschen zu Hause (ambulant) vorübergehend nicht möglich. In diesem Fall ist es ratsam, den Betroffenen in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung einzuweisen, wo er für einen vereinbarten Zeitraum stationär versorgt wird. Leistungen der Kurzzeitpflege sind unter anderem Hilfe bei der Körperhygiene, zu Bett bringen, beim Aufstehen, Verband wechseln, Vorbeugung gegen das Wundliegen (Dekubitus-Prophylaxe), Geh-, Sprach- und Bewegungsübungen, Versorgung mit individuell abgestimmten Menüs und Getränken sowie ärztliche Betreuung. DKV/Deutsche Krankenversicherung